GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Annahme von Ware nach Absprache

Es wird nur gereinigte und gebügelte Ware in einwandfreiem Zustand angenommen.

Der vereinbarte Netto-Verkaufspreis kann sich in den ersten vier Wochen um 10 % reduzieren, nach vier Wochen wird er um 25 % gesenkt.

Die/der Auftraggeber/in erhält 40 % des erzielten Netto-Verkaufspreises, bei Ladendiebstahl 20 % des vereinbarten Netto-Verkaufspreises.

FirstSecond übernimmt keine Haftung bei Einbruch, Feuer- oder Leitungswasserschäden bzw. höherer Gewalt.

Die Ware wird für sechs Wochen in Kommission genommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist nach rechtzeitiger Absprache eine Verlängerung bis Saisonende möglich.

Meldet sich die/der Auftraggeber/in nach Ablauf der vereinbarten Zeiten und einer weiteren Kulanzwoche nicht, wird die Ware zu einem reduzierten Preis verkauft. Der Erlös kommt dem Tierheim Berlin zugute.

Die bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit sowie der Kulanzwoche aus Verkäufen erzielten Einnahmen stehen der/dem Auftraggeber/in ein halbes Jahr lang zu. Danach wird der Betrag ebenfalls dem Tierheim Berlin gespendet.

Auszahlung von Verkaufserlösen nur nach telefonischer Terminabsprache.

Für in unserem Laden beschädigte Kleidung übernehmen wir keine Haftung.

 

 


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